HOLZHÄUSER & ZIMMEREI RICHARDSEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Holzhäuser & Zimmerei Richardsen GmbH (nachfolgend „AN“) mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“). Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsgrundlagen

Die Verträge werden auf Grundlage folgender Dokumente abgeschlossen:

  • das schriftliche Angebot des AN,
  • die Leistungsbeschreibung,
  • ggf. ein individueller Bauvertrag,
  • diese AGB,
  • bei Unternehmern: die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Preise und Preisänderungen

Die im Angebot angegebenen Preise beruhen auf den am Tag der Angebotsabgabe gültigen Materialpreisen. Sollte sich der Einkaufspreis für wesentliche Materialien zwischen Angebotsabgabe und Ausführung nachweislich um mehr als 5 % erhöhen, behält sich der AN eine Anpassung des betroffenen Einheitspreises auf Grundlage des Materialkostenanteils vor. Voraussetzung ist eine schriftliche Mitteilung an den AG mit entsprechender Dokumentation.

4. Ausführung und Mitwirkungspflichten

Der AG verpflichtet sich, dem AN rechtzeitig alle zur Ausführung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und den Zugang zur Baustelle sicherzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des AG oder anderer Gewerke berechtigen den AN zur Anpassung des Zeitplans sowie ggf. zur Geltendmachung von Mehrkosten.

5. Abnahme

Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Wird keine ausdrückliche Abnahme vereinbart, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der AG die Arbeiten in Benutzung nimmt oder nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige begründet widerspricht.

6. Mängelansprüche / Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach BGB. Flexible Fugenversiegelungen unterliegen nicht der Gewährleistung. Bei Holzbauteilen gelten Harzaustritt, Rissbildung und andere naturbedingte Veränderungen nicht als Mängel. Der AG ist zur regelmäßigen Wartung verpflichtet.

7. Zahlungsbedingungen

Abschlagszahlungen sind gemäß vertraglichem Zahlungsplan oder nach Baufortschritt innerhalb von 10 Kalendertagen netto zu leisten. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen netto fällig. Zahlungen erfolgen bargeldlos. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.

9. Kündigung

Bei Kündigung durch den AG erfolgt die Abrechnung nach den bis dahin erbrachten Leistungen und der vertraglich hinterlegten Kalkulation. Der AN ist zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet.

10. Technische Normen / DIN 68800

Der AG wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung von Holzbauteilen die DIN 68800 (insbesondere Teil 2) zu beachten ist. Dies betrifft insbesondere Details im Sockelbereich. Da die abschließende Geländeanlage regelmäßig erst nach unserer Leistung erfolgt und nicht Gegenstand unseres Auftrags ist, hat der AG sicherzustellen, dass die Anforderungen an Spritzwasserschutz, Höhenlage der Schwellen sowie die konstruktiven Maßnahmen entsprechend der DIN eingehalten werden.

11. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des AN, sofern der AG Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Leistungen des Bauherrn / bauseitige Mitwirkungspflichten

Folgende Leistungen und Aufgaben sind nicht Bestandteil unseres Angebots und liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (AG). Sie sind rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen:

  • Endreinigung des Gebäudes nach Fertigstellung
  • Hausanschlusskosten sowie Koordination der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation)
  • Gebühren für den Bauantrag und die Gebäudeeinmessung
  • Lieferung und Montage der Küche
  • Anschluss der außerhalb des Gebäudes verlaufenden Leitungen (Abwasser, Regenwasser)
  • Erstellung der Außenanlagen (z. B. Zufahrten, Terrassen, Eingangspodeste und befestigte Wege)
  • Gegebenenfalls erforderliche Zusatzmaßnahmen wie Drainagen, Pumpensysteme, Rückstauverschlüsse, Schächte, Versickerungs- oder Hebeanlagen
  • Sicherstellung der Befahrbarkeit des Grundstücks für LKW und Kranfahrzeuge während der Bauzeit
  • Abfuhr von überschüssigem Mutterboden, sofern dieser nicht – wie angeboten – seitlich auf dem Grundstück gelagert werden kann
  • Überschüssiger Estrichkies geht in das Eigentum des AG über, einschließlich eventuell anfallender Entsorgungskosten

13. Höhere Gewalt / Witterung / Materialengpässe

Ereignisse wie höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse, Streik, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen oder Rohstoffengpässe, die außerhalb des Einflussbereichs des AN liegen, verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Der AN haftet in diesen Fällen nicht für die Nichteinhaltung von Fristen oder daraus resultierende Schäden.

14. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet. Ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Vergütung solcher Leistungen.